33 Lektionen pro Schuljahr (inkl. Vortragsübung und freiwilliger Stufentest). Bei einem Schuleintritt ab dem 2. Semester 16.5 Lektionen bis Schuljahresende.

Für Anfänger*innen wird, zur Festigung der musikalischen Grundlagen, ausdrücklich eine Lektionsdauer von mindestens 30 Minuten empfohlen.

ANMELDUNG

Schulgeld Einzelunterricht für Kinder + Jugendliche

  Pro Semester Total pro Schuljahr

30-Minuten-Lektionen

CHF 645.-- 

CHF 1‘290.-- (33 Lektionen)

30-Minuten-Lektionen
14-täglicher Unterricht (1/2-Pensum)

CHF 323.--  CHF 646.-- (16.5 Lektionen)

30-Minuten-Lektionen
Tandem-Unterricht (2er-Gruppe)

CHF 323.-- CHF 646.-- (33 Lektionen)

40-Minuten-Lektionen

CHF 860.--

CHF 1‘720.-- (33 Lektionen)

40-Minuten-Lektionen
14-täglicher Unterricht (1/2-Pensum)

CHF 430.-- CHF 860.-- (16.5 Lektionen)

40-Minuten-Lektionen
Tandem-Unterricht (2er-Gruppe)

CHF 430.-- CHF  860.-- (33 Lektionen)


Stufentests und Schüler*innenkonzerte gelten auch als Lektionen.

Gemeindebeteiligung

Die meisten Oberwalliser Gemeinden beteiligen sich über die amo mit 25 % am Schulgeld der Kinder und Jugendlichen ihrer Gemeinde. Es gibt auch Gemeinden die sich bei Erwachsenen an den Kosten beteiligen. Informationen hierzu erhalten Sie beim amo Sekretariat oder bei Ihrer Wohngemeinde.

Tarife

Jugendliche bis 18 Jahre
Der Jugendtarif gilt für Schüler*innen die während des Schuljahres, d.h. nach dem 1. September des betreffenden Jahrgangs, 18 Jahre alt werden. Fällt der Geburtstag vor den 1. September gilt ohne Gesuchstellung an die Schulleitung der amo automatisch der Erwachsenentarif.

Studierende + Lehrlinge
Schüler*innen die als Vollzeitstudent bei einer Schule eingeschrieben sind (Mittelschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, universitäre Hochschulen, etc.), oder eine Berufslehre absolvieren, können bis zum erreichten 25. Altersjahr bei der Schulleitung der amo ein Gesuch für eine Beibehaltung des Jugendtarifs einreichen.

Gesuchstellung für Jugendtarif
Die Gesuche sind jährlich an die Schulleitung der amo zu stellen. Dem Gesuch ist eine aktuelle Bestätigung des jeweiligen Schuljahres der entsprechenden Schule bzw. des Lehrbetriebs beizulegen. Das Gesuch ist bei einem Eintritt im 1. Semester bis zum 15. September, und bei einem Eintritt im 2. Semester bis zum 15. Februar an die Schulleitung der amo einzureichen.

Gesuch Schulgeldermässigung

Familien mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit eine Ermässigung des Semestergeldes zu beantragen. Diese Ermässigung wird durch die Musikschule übernommen. Damit kann gewährleistet werden, dass auch Kinder aus Familien mit bescheidenem Einkommen und Vermögen den Unterricht besuchen können. Die Ermässigung wird nur beim Jugendtarif im Einzelunterricht gewährt.

Wenn das Reineinkommen der Familie mit Einbezug des steuerbaren Reinvermögens (massgebend ist die Veranlagungsverfügung des vorherigen Jahres) unter den Limiten des untenstehenden Regulativs liegt, kann man bis spätestens 31. August (Einstieg 1. Semester) oder bis spätestens 15. Januar (Einstieg 2. Semester) beim amo-Sekretariat die nötigen Antragsformulare bestellen. Regulativ