33 Lektionen pro Schuljahr (inkl. Schülerkonzert und freiwilliger Stufentest).
Bei einem Schuleintritt ab dem 2. Semester 16.5 Lektionen bis Schuljahresende.

Für Anfänger*innen wird, zur Festigung der musikalischen Grundlagen, ausdrücklich eine Lektionsdauer von mindestens 30 Minuten empfohlen.

Schulgeld Einzelunterricht für Kinder + Jugendliche

  Pro Semester Total pro Schuljahr

30-Minuten-Lektionen

CHF 675.-- 

CHF 1‘350.-- (33 Lektionen)

30-Minuten-Lektionen
14-täglicher Unterricht (1/2-Pensum)

CHF 338.--  CHF 676.-- (16.5 Lektionen)

30-Minuten-Lektionen
Tandem-Unterricht (2er-Gruppe)

CHF 338.-- CHF 676.-- (33 Lektionen)

40-Minuten-Lektionen

CHF 900.--

CHF 1‘800.-- (33 Lektionen)

40-Minuten-Lektionen
14-täglicher Unterricht (1/2-Pensum)

CHF 450.-- CHF 900.-- (16.5 Lektionen)

40-Minuten-Lektionen
Tandem-Unterricht (2er-Gruppe)

CHF 450.-- CHF  900.-- (33 Lektionen)


Stufentests und Schüler*innenkonzerte gelten auch als Lektionen.

Gemeindebeteiligung

Die meisten Oberwalliser Gemeinden beteiligen sich über die amo mit 25 % am Schulgeld der Kinder und Jugendlichen ihrer Gemeinde. Es gibt auch Gemeinden die sich bei Erwachsenen an den Kosten beteiligen. Informationen hierzu erhalten Sie beim amo Sekretariat oder bei Ihrer Wohngemeinde.

Tarife

Jugendliche bis 18 Jahre
Der Jugendtarif gilt für Schüler*innen die während des Schuljahres, d.h. nach dem 1. September des betreffenden Jahrgangs, 18 Jahre alt werden. Fällt der Geburtstag vor den 1. September gilt ohne Gesuchstellung an die Schulleitung der amo automatisch der Erwachsenentarif.

Studierende + Lehrlinge
Schüler*innen die als Vollzeitstudent bei einer Schule eingeschrieben sind (Mittelschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, universitäre Hochschulen, etc.), oder eine Berufslehre absolvieren, können bis zum erreichten 25. Altersjahr bei der Schulleitung der amo ein Gesuch für eine Beibehaltung des Jugendtarifs einreichen.

Gesuchstellung für Jugendtarif
Die Gesuche sind jährlich an die Schulleitung der amo zu stellen. Dem Gesuch ist eine aktuelle Bestätigung des jeweiligen Schuljahres der entsprechenden Schule bzw. des Lehrbetriebs beizulegen. Das Gesuch ist bei einem Eintritt im 1. Semester bis zum 15. September, und bei einem Eintritt im 2. Semester bis zum 15. Februar an die Schulleitung der amo einzureichen.

Schulgeldreduktion

Geschwisterrabatt auf das Schulgeld im Einzelunterricht - ab Schuljahr 2025/26

Familien mit mehreren Kindern im Einzelunterricht an der amo erhalten eine Schulgeldermässigung in Form eines Geschwisterrabatts.
Der Geschwisterrabatt gilt für Schüler*innen die den Einzelunterricht im Jugendtarif besuchen und ist auf ein Fach pro Schüler*in begrenzt. Der Rabatt beträgt beim zweiten Kind 10 %, beim dritten Kind 20 %, beim vierten Kind 30 % usw. Die grösste Ermässigung wird jeweils beim höchsten Schulgeldbetrag in Abzug gebracht. Die Anpassung des Schulgeldes erfolgt automatisch bei der Rechnungsstellung durch die amo.

Schulgeldermässigung bei finanziellen Engpässen

Familien mit finanziellen Engpässen können bei der Schulleitung eine Ermässigung des Schulgeldes mittels Gesuch beantragen. Das Gesuch ist begründet vor der Rechnungsstellung an die Schulleitung der amo zu richten. Dem Gesuch ist das letzte bekannte Familieneinkommen mittels Kopie der Veranlagungsverfügung beizulegen.