Blasmusikdirigentenausbildung
Die 3-jährige Ausbildung findet in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Blasmusikverband Wallis statt und richtet sich nach den Vorgaben des Schweizer Blasmusikverbandes. Nach jedem Jahr findet eine Abschlussprüfung statt. Die Kursabsolventen erhalten nach den erfolgreichen Jahresprüfungen die folgenden Bestätigungen/Zertifikate:
- 1. Jahr: Dirigentenkurs Unterstufe
- 2. Jahr: Dirigentenkurs Mittelstufe
- 3. Jahr: Dirigentenkurs Oberstufe: Abschluss-Zertifikat Blasmusikdirigent SBV
Anforderungen + Richtziele
Anmeldung
Falls Sie sich für die Ausbildung interessieren, melden Sie sich bitte per Mail bei uns, damit Sie auf der Interessentenliste vermerkt werden, und wir Sie zu gegebener Zeit über den nächsten Aubildungsstart informieren können.
info@amovisp.ch
Schulgeld Blasmusikdirigentenausbildung für Erwachsene
- 1. Jahr: Dirigentenkurs Unterstufe
- 2. Jahr: Dirigentenkurs Mittelstufe
- 3. Jahr: Dirigentenkurs Oberstufe: Abschluss-Zertifikat Blasmusikdirigent SBV
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Preis |
pro Ausbildungsjahr: |
33 Lektionen (inkl. Evaluation) à 120 Minuten |
CHF 2'176.--
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Gehörbildung und Allgemeine Musiklehre "step by step"
(obligatorisch falls die Kenntnisse nicht vorhanden sind)
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30 Lektionen à 60 Minuten |
CHF 300.-- |
Der Kantonale Musikverband unterstützt die Teilnahme mit einem jährlichen Beitrag.
Gemeindebeteiligung
Die meisten Oberwalliser Gemeinden beteiligen sich über die amo mit 25 % am Schulgeld der Kinder und Jugendlichen ihrer Gemeinde. Es gibt auch Gemeinden die sich bei Erwachsenen an den Kosten beteiligen. Informationen hierzu erhalten Sie beim amo Sekretariat oder bei Ihrer Wohngemeinde.
Tarife
Jugendliche bis 18 Jahre
Der Jugendtarif gilt für Schüler*innen die während des Schuljahres, d.h. nach dem 1. September des betreffenden Jahrgangs, 18 Jahre alt werden. Fällt der Geburtstag vor den 1. September gilt ohne Gesuchstellung an die Schulleitung der amo automatisch der Erwachsenentarif.
Studierende + Lehrlinge
Schüler*innen die als Vollzeitstudent bei einer Schule eingeschrieben sind (Mittelschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, universitäre Hochschulen, etc.), oder eine Berufslehre absolvieren, können bis zum erreichten 25. Altersjahr bei der Schulleitung der amo ein Gesuch für eine Beibehaltung des Jugendtarifs einreichen.
Gesuchstellung für Jugendtarif
Die Gesuche sind jährlich an die Schulleitung der amo zu stellen. Dem Gesuch ist eine aktuelle Bestätigung des jeweiligen Schuljahres der entsprechenden Schule bzw. des Lehrbetriebs beizulegen. Das Gesuch ist bei einem Eintritt im 1. Semester bis zum 15. September, und bei einem Eintritt im 2. Semester bis zum 15. Februar an die Schulleitung der amo einzureichen.