Jugendliche bis 18 Jahre
Der Jugendtarif gilt für Schüler*innen die während des Schuljahres, d.h. nach dem 1. September des betreffenden Jahrgangs, 18 Jahre alt werden. Fällt der Geburtstag vor den 1. September gilt ohne Gesuchstellung an die Schulleitung der amo automatisch der Erwachsenentarif.
Studierende + Lehrlinge
Schüler*innen die als Vollzeitstudent bei einer Schule eingeschrieben sind (Mittelschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, universitäre Hochschulen, etc.), oder eine Berufslehre absolvieren, können bis zum erreichten 25. Altersjahr bei der Schulleitung der amo ein Gesuch für eine Beibehaltung des Jugendtarifs einreichen.
Gesuchstellung für Jugendtarif
Die Gesuche sind jährlich an die Schulleitung der amo zu stellen. Dem Gesuch ist eine aktuelle Bestätigung des jeweiligen Schuljahres der entsprechenden Schule bzw. des Lehrbetriebs beizulegen. Das Gesuch ist bei einem Eintritt im 1. Semester bis zum 15. September, und bei einem Eintritt im 2. Semester bis zum 15. Februar an die Schulleitung der amo einzureichen.