Änderung Unterrichtsdauer

Eine Änderung der Unterrichtsdauer auf Beginn des Schuljahres ist bis am 31. Mai zu melden. Eine Änderung auf Beginn des 2. Semesters ist nur mit der Einwilligung der Lehrperson und der Schulleitung möglich.

Angaben Unterricht

Angaben Erziehungsberechtigte*r