Schulgeldermässigung

Ermässigung in Anwendung des amo-Regulativs:
Die amo gewährt  Familien mit geringem Einkommen eine abgestufte Schulgeldermässigung basierend auf Reineinkommen, steuerbarem Reinvermögen und Anzahl unterstützungspflichtiger Kinder.
Diese Ermässigung geht voll zu Lasten der Musikschule und bezweckt, dass auch Kinder aus Familien mit bescheidenem Einkommen und Vermögen den Unterricht besuchen können. Die Ermässigung wird nur beim Jugendtarif im Einzelunterricht gewährt.

Wenn das Reineinkommen der Familie mit Einbezug des steuerbaren Reinvermögens (massgebend ist die Veranlagungsverfügung des vorherigen Jahres) unter den Limiten des untenstehenden Regulativs liegt, kann man bis spätestens 31. August (Einstieg 1. Semester) oder bis spätestens 15. Januar (Einstieg 2. Semester) beim amo-Sekretariat die nötigen Antragsformulare bestellen.

Regulativ

 

Ermässigung bei finanziellen Notsituationen:
Bei finanzieller Notlage kann die Schulleitung auf ein Gesuch hin eine Schulgeldermässigung gewähren. Das Gesuch ist schriftlich und begründet mit den erforderlichen Belegen grundsätzlich vor der Rechnungsstellung an die Schulleitung der amo zu richten.

Reglement