Presse
Die amo ist eine staatlich anerkannte Bildungsinstitution
Die Anerkennung motiviert die Verantwortlichen der amo auf allen Stufen
Im Rahmen der Umsetzung des Kulturförderungsgesetzes wurde zwischen dem Departement für Erziehung, Kultur und Sport (DEKS) und der Allgemeinen Musikschule Oberwallis (amo) eine Vereinbarung ausgearbeitet und nun von beiden Seiten unterzeichnet. Seitens des DEKS wurde das Dokument von Staatsrat Claude Roch, seitens der amo von deren Präsidenten, Hans Schwestermann und von Schulleiter Bruno Zenhäusern besiegelt. Mit dem nun vorliegenden Vertrag wird die amo als kulturelle Bildungsstätte vom Staat anerkannt, notabene als einzige Musikschule im Oberwallis.
Bevor es zur Vertragsunterzeichnung kommen konnte, wurde die amo auf Herz und Nieren geprüft, im Besonderen auf ihre Ausbildungsziele, Studiengänge, Diplome, Zielpublikum, Qualitätsstandards, Aufsichtssysteme, usw. Hinzu kommt dass die amo nachweislich ein zu den öffentlichen Schulen komplementäres Angebot von allgemeinem Interesse im sozio-kulturellen Bereich anbietet. Damit erfüllt sie eine weitere wichtige Bedingung. Die Vereinbarung regelt im Übrigen auch die finanziellen Zuwendungen des Staates an die Institution amo.
Durch die Anerkennung bestätigt der Staat, dass die Allgemeine Musikschule Oberwallis eine Bildungseinrichtung ist, welche bezüglich pädagogischen Zielsetzungen, Niveau und Qualität des Unterrichts den hohen Standards einer öffentlichen Bildungsinstitution genügt. Die Anerkennung bedeutet für die Verantwortlichen der amo zugleich Belohnung für 40 Jahre seriöse Arbeit. Sie sind hoch erfreut und motiviert, die Qualität der Schule weiter im Auge zu behalten und zu fördern.
Vorsteher des DEKS Staatsrat Claude Roch (Mitte), Hans Schwestermann, Präsident der amo (rechts) und Bruno Zenhäusern, Schulleiter, (links) beim Unterzeichnen der Vereinbarung
Adresse
AMO
Allgemeine Musikschule Oberwallis
Postfach 20, 3930 Visp
Tel. 027 946 55 52, Fax 027 946 55 04
eMail
info@amovisp.ch