Häufig gestellte Fragen

Ab wie viel Jahren kann man bei bestimmten Bereichen der AMO mitmachen?

Siehe Aufbau der AMO

Bis wann muss ich mich an der Musikschule anmelden?

Die Anmeldeunterlagen werden immer erst ab Mitte März verschickt! Die Unterlagen müssen bis jeweils spätestens 15. Mai angefordert werden und bis spätestens am 31. Mai muss die schriftliche Anmeldung erfolgt sein. Die Aufnahme kann nur für das ganze Schuljahr erfolgen.

Bis wann muss ich mich abmelden, wenn ich aus der Musikschule austreten will?

  • An- und Abmeldung für Einzelunterricht, Singschule cantiamo sowie für die amo-Ensembles (miniStrings/Jugendorchester/Youth-Band/Jugend-BigBand):
    Der Austritt ist nur auf Ende des Schuljahres möglich und ist dem Schulleiter bis zum 30. April schriftlich mitzuteilen. Wer sich nicht abmeldet, gilt für das nächste Schuljahr als weiterhin angemeldet und ist schulgeldpflichtig. Dasselbe gilt für den Übertritt zu einer anderen Musiklehrperson.

  • Beim Gruppenunterricht (ausser Singschule cantiamo und die amo-Ensembles) gelten die Anmeldung jeweils nur für das laufende Schuljahr, da es sich um Jahresunterricht handelt. Die Anmeldung für das kommende Schuljahr muss jeweils bis zum 31. Mai neu vorgenommen werden.
 
 
 
Mehr zur MusikschuleDas Unterrichtsangebot
 

Adresse

AMO
Allgemeine Musikschule Oberwallis
Postfach 20, 3930 Visp
Tel. 027 946 55 52, Fax 027 946 55 04
eMail info@amovisp.ch